Ein Termin bei uns vor Ort ist nicht notwendig. Alle notwendigen Abstimmungen können telefonisch oder per Mail erfolgen. Lediglich zum Scheidungstermin müssen Sie erscheinen.
Sind sich beide Ehegatten einig über die Durchführung der Scheidung, kann ein gemeinsamer Anwalt die Vertretung vor Gericht übernehmen. Dies ist das große Einsparpotenzial gerade bei der Onlinescheidung.
Für die Anerkennung des Trennungsjahres muss nur eine Trennung von Tisch und Bett erfolgen. Das kann auch noch in der gemeinsamen Ehewohnung sein.
Das vorbereitete Scheidungsformular sollte so umfassend wie möglich ausgefüllt werden. Wenn Angaben fehlen, können die später noch nachgereicht werden. Bei Fragen helfen wir gerne weiter.
Die Kosten für eine Scheidung fallen nicht sofort im Ganzen an. Die Aufteilung finden Sie hier. Bei geringem Einkommen/Vermögen besteht die Möglichkeit der Verfahrenshilfe.
Rentenanwartschaften werden im Zuge der Scheidung beim Versorgungausgleich berücksichtigt. Bereits vor der Ehe erworbene Rentenanwartschaften verbleiben beim jeweiligen Ehegatten.
Bei Scheidungen mit Auslandsbezug gibt es verschiedene Szenarien. Gerne klären wir telefonisch, wie sich Ihre persönliche Situation darstellt.
Was kostet meine Onlinescheidung?
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Prüfen Sie, ob Ihnen alle nötigen Angaben bereits vorliegen
Anwaltskanzlei Hartl
Rechtsanwältin Silke Hartl,
Fachanwältin für Familienrecht,
Anwaltsmediatorin
Zeppelinstraße 2a, 89281 Altenstadt
Telefon 0 83 37/900 88 27
Telefax 0 83 37/900 88 29
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